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Rundschreiben DGUV – 0088/2013 vom 01.03.2013 – Teil 2

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Fortsetzung Rundschreiben
Komplikationsloser Verlauf (Leistung durch KV des Empfängers)

Stationärer Aufenthalt

bis 10 Tage

Arbeitsunfähigkeit leichte / mittlere schwere Tätigkeit

bis 6 Wochen

Arbeitsunfähigkeit schwere Tätigkeit

bis 12 Wochen

Behandlungsbedürftige Komplikationen (Leistung Landes-UV) lt. Gutachten grob 10 % der Spender)

  • mittelgradige eingeschränkte Nierenfunktion, welche dem Stadium einer chronischen Nierenkrankheit entspricht

Anmerkung: Es wird anerkannt, dass der Verlust einer Niere zur Niereninsuffizienz führen kann. Gemäß Studienlage ist ca. 23 % bis ca. 45 % der Nierenlebendspender dauerhaft niereninsuffizient, was auch zu „fatigueartigen Symptomen“ führen kann!

  • operationsbedingte Schädigungen, wie z. B. Blutungen, Harnweginfektionen, Wundinfektionen, Narbenbrüche, Thrombosen, Lungenembolien, Pneumonien oder anästhesiebedingt.
  • eingriffsbedingte Komplikationen, die insbesondere Organe betreffen, die anatomisch an die Niere angrenzen oder im Bereich des operativen Zugangsweges liegen und dadurch in besonderer Weise gefährdet sind (z. B. Verletzungen des Rippenfells und der Lunge mit der Folge eines Pneumothorax, Verletzungen des Darms oder der Leber, Verletzungen von Nervenfasern in der Bauchwand mit der Folge einer umschriebenen Bauchwandlähmung)

Anmerkung: Hierzu gehört auch die mögliche Verletzung der Nebenniere, vermutlich mit der Folge an Adrenalfatigue zu erkranken. Nicht aufgeführt wird im Protokoll, dass laut Gutachten zahlreiche Spender (19 – 26 %) innerhalb der ersten drei Jahre an Bluthochdruck erkranken.

Die angegebene Komplikationsquote von 10 % macht deutlich, dass eine Nierenlebendspende mit hohen Risiken behaftet ist und daher sehr gut überlegt sein muss.

Anmerkung: Damit wird zum ersten Mal offiziell anerkannt, dass es durch die Nierenlebendspende zur chronischen Erschöpfung und Müdigkeit kommen kann.

Das Chronic-Fatigue-Syndrom (auch Myalgische Enzephalomyelitis ME) gilt als eigenständiges Krankheitsbild mit eigenem ICD-10-Code (G93.3), ist jedoch schwierig von Fatigue als Begleiterscheinung anderer Erkrankungen abzugrenzen. „Fatigue“ alleine wird beispielsweise als Nebenerkrankung bei Krebs und Multipler Sklerose beschrieben und in Deutschland, abweichend vom internationalen Sprachgebrauch, als „Fatigue-Syndrom“ bezeichnet. Ebenfalls ist „Fatigue“ eine allgemein anerkannte Nebenwirkung der chronischen Nierenerkrankung.Eindeutig gemeinsam ist bei allem Genannten, dass eine anhaltende Müdigkeit, Fatigue oder Erschöpfung die Lebensqualität beeinträchtigt. Die genauen Zusammenhänge sind nach wie vor unklar. Auch lässt sich diese Erkrankung nur sehr schwierig im Blutbild nachweisen. Die Lehrmeinungen reichen von einer Veränderung im Immun- und Hormonsystem bis hin zu psychischen Ursachen. Letztere Meinung wird von der Transplantationsmedizin vertreten, sofern sie diese Erkrankung überhaupt anerkennt. Somit geht man dem eigentlich notwendigen Eingeständnis aus dem Weg, sehr viele Spender durch die Nierenentnahme (Stichwort Hormon- und Immunsystem, Nierenunterfunktion!) körperlich krank zu operieren.

Fakt ist, es handelt sich um eine körperlich spürbare starke Beeinträchtigung des Alltags, die bei jedem Betroffenen unterschiedlich stark und auch intervallartig auftreten kann. Zahlreiche Nierenlebendspender berichten von dieser Erkrankung, fanden aber bisher kaum Gehör bzw. Akzeptanz. „Fatigue“ wird, wie oben erwähnt, auch als Folge einer Nierenschwäche beschrieben. Allerdings berichten auch Nierenlebendspender mit keiner oder nur geringer Nierenfunktionseinschränkung von diesen Symptomen.

Wir sprechen im Kontext zur Nierenlebendspende zur Abgrenzung zum „Fatigue-Syndrom“ bewusst von „fatigueartigen Symptomen“ und haben dies hier veröffentlicht. Die genannte Quote von 5 % ist nach unserer Auffassung deutlich zu niedrig, da wir davon ausgehen, dass jeder Funktionsverlust zu Einschränkungen führt, obgleich diese bei der Mehrheit der Spender gar nicht oder kaum spürbar sind, bzw. individuell als erträglich empfunden werden.

Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens des MDK aus Sicht der Nierenlebendspender zeigen wir auf den nächsten Seiten.

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