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Unsere Grundsätze zur Nierenlebendspende

Ob man von Leitbild oder Grundsätzen spricht – entscheidend ist, dass wir klare ethische Eckpfeiler formulieren, die unsere Sicht auf die Nierenlebendspende bestimmen und unser Handeln leiten. Angesichts der erheblichen Langzeitrisiken halten wir eine offene, ehrliche und auch schonungslose Aufklärung für unverzichtbar.

Spenderschutz geht vor Empfängervorteil

Die Gesundheit des Spenders ist das höchste Gut.“

Die Gesundheit eines gesunden Menschen darf niemals dem Vorteil eines Empfängers untergeordnet werden. Jede Entscheidung muss den Schutz des Spenders in den Mittelpunkt stellen. Der Verlust einer Niere ist ein gravierender Eingriff mit möglichen langfristigen gesundheitlichen und sozialen Folgen. Deshalb gilt: Spenderschutz steht über allem.

Umfassende faktenbasierte Aufklärung

 „Wissen schützt –auch vor falschen Entscheidungen.“

Eine Entscheidung zur Nierenlebendspende ist nur dann verantwortbar, wenn sie auf einer vollständigen, wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Aufklärung beruht. Dazu gehört auch, offen über mögliche Langzeitfolgen wie Nierenfunktionsverlust, Bluthochdruck, Fatigue-Syndrom oder eine verkürzte Lebenserwartung zu sprechen. Jede/r Spender/in hat das Recht, alle bekannten Fakten – auch unbequeme – zu erfahren, bevor er oder sie eine Entscheidung trifft.

Kein emotionaler und sozialer Druck

Nein ist ebenso würdevoll wie Ja.“

Die Spende muss frei von Druck erfolgen – unabhängig von familiären Erwartungen, partnerschaftlicher Verbundenheit oder ärztlicher Einflussnahme. Emotionaler, sozialer oder wirtschaftlicher Druck darf niemals ausschlaggebend sein. Eine Entscheidung gegen die Spende verdient denselben Respekt wie die Entscheidung dafür. Nur so bleibt die Würde und Selbstbestimmung des potenziellen Spenders gewahrt.

Vollständige und eindeutige Absicherung

 „Wer gibt, darf nicht ins Leere fallen.“

Lebendspender/innen haben Anspruch auf eine klare und rechtssichere Absicherung – medizinisch, sozialrechtlich und finanziell. Das umfasst u. a. lebenslange Nachsorge, Rehabilitations- und Rentenansprüche sowie die Gleichstellung mit Empfängern im Versorgungssystem. Nur eine verbindliche und transparente Regelung verhindert, dass Spender nach einer altruistischen Entscheidung später benachteiligt werden.

Voraussetzung zur Spende ist immer das Näheverhältnis

Organspenden ist Beziehung – keine Anonymität.“

Die Nierenlebendspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung, die nur im engen Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger verantwortbar ist. Eine anonyme oder ungerichtete Spende widerspricht diesem Grundsatz, da sie das besondere Vertrauens- und Bindungsverhältnis außer Acht lässt, das für eine so weitreichende Entscheidung notwendig ist.

Die Gesundheit eines gesunden Menschen ist zu schützen.
Daher steht bei der Lebendspende der Spender an erster Stelle.

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