2025 – Risiko für eine Skrotaloperation nach laparoskopischer Spendernephrektomie
Eine bevölkerungsbasierte Kohortenstudie
Quelle: Annals of Internal Medicine (2025) 39:621–627 HTTPS://DOI.ORG/10.1007/S00345-020-03228-6
Risk for Scrotal Surgery After Laparoscopic Donor Nephrectomy
A Population-Based Cohort Study
(Skrotum = Hodenack)
Autoren: Amit X. Garg, MD, PhD; Eric McArthur, MSc; Jessica M. Sontrop, PhD; Neil Boudville, MBBS, MMSc, DMed;
Dervla M. Connaughton, MD, PhD; Meaghan S. Cuerden, PhD; Liane S. Feldman, MD; Ngan N. Lam, MD, MSc;
Krista L. Lentine, MD, PhD; Christopher Nguan, MD, PhD; Chirag R. Parikh, MD, PhD; Dorry L. Segev, MD, PhD;
Alp Sener, MD, PhD; Graham Smith, PhD; Carol Wang, MD; Matthew A. Weir, MD, MSc; Seychelle Yohanna, MD, MSc;
Ann Young, MD, PhD; and Kyla L. Naylor, PhD
Zusammenfassung
(Übersetzt mit Chatgpt 5)
Hintergrund
Eine mögliche langfristige Komplikation der Lebendnierenspende bei männlichen Spendern ist eine Hodensackschwellung (Skrotalödem) auf der Seite der entfernten Niere.
Ein Teil der Betroffenen muss sich einer Operation unterziehen, um Beschwerden durch die Flüssigkeitsansammlung zu lindern.
Das langfristige Risiko für dieses Ereignis, das direkt auf die Spende zurückzuführen ist, war bislang unbekannt.
Zielsetzung
Bewertung der Langzeitrate von Hodensackoperationen nach laparoskopischer Nephrektomie bei männlichen Lebendnierenspendern im Vergleich zu nichtspendenden Männern.
Studiendesign
Bevölkerungsbasierte Kohortenstudie (Zeitraum 2002 – 2024).
(ClinicalTrials.gov: NCT06716723)
Ort der Studie
Verknüpfte administrative Gesundheitsdatenbanken in Ontario, Kanada.
Teilnehmer
898 männliche Lebendnierenspender, die sich einer laparoskopischen Nierenentfernung unterzogen hatten,
wurden im Verhältnis 1 : 10 mit 8.980 männlichen Nichtspendern aus der Allgemeinbevölkerung gematcht.
Die Matching-Kriterien umfassten:
Alter
Datum des Studieneintritts
ländlicher oder städtischer Wohnsitz
Einkommen
vorausgegangene Vasektomie
vorausgegangene Leistenhernienoperation
Die Teilnehmer wurden im Median 9 Jahre lang nachverfolgt (maximal 22 Jahre).
Messgröße
Primärer Endpunkt war eine Krankenhausaufnahme zur Operation wegen einer einseitigen Flüssigkeitsansammlung im Hodensack.
Ergebnisse
Spender und Nichtspender hatten ein medianes Alter von 45 Jahren.
Die Rate von Hodensackoperationen war bei Spendern deutlich höher als bei Nichtspendern:
70 von 898 Spendern (7,8 %) vs. 19 von 8.980 Nichtspendern (0,2 %)
– entsprechend 8,3 vs. 0,2 Ereignissen pro 1000 Personenjahren
– Hazard Ratio 38,8 (95 % KI 22,1–67,9); p < 0,001.Der Median zwischen Spende und Hodensackoperation betrug 5,2 Jahre (Interquartilsabstand 3,3–8,4 Jahre).
Über 90 % der Eingriffe waren Hydrozelektomien und wurden unter Vollnarkose durchgeführt.
Über 20 Jahre gerechnet betrug die kumulative Inzidenz 13,8 % bei Spendern gegenüber 0,7 % bei Nichtspendern.
Einschränkung
Der genaue ursächliche Mechanismus bleibt bisher ungeklärt.
Schlussfolgerung
Die laparoskopische Nephrektomie ist mit einem erhöhten Risiko für spätere Hodensackoperationen bei männlichen Lebendnierenspendern verbunden.
Kommentar
Schon länger ist bekannt, dass es bei männlichen Nierenlebendspendern nach einer laparoskopischen Nephrektomie zu schmerzhaften Hodenschwellungen kommen kann (1) (2). Diese Studie deckt nun jedoch auf Basis einer großen Vergleichskohrte von Nichtspendern das enorm hohe Risiko auf, dass nach einer laparoskopischen Nephrektomie für einen notwendigen operativen Eingriff am Hodensack entsteht. Jeder achte (13,8 %) männliche Nierenlebendspender muss sich innerhalb von 20 Jahren nach der Nierenlebendspende einem Eingriff am Hodensack unterziehen. In der Vergleichsgruppe der Nichtspender nur jeder 143ste (0,7 %).
Das Risiko eines solchen Eingriffs steigt durch die laparoskopische Nierenlebendspende um knapp das 20-fache!
Risikoaufklärung vor dem Eingriff
Die Autoren schreiben auf Seite 7:
„Frühere und zukünftige männliche Spender sollten über das Risiko informiert und über Symptome aufgeklärt werden, auf die sie nach der Spende achten müssen.“
Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.) weist auf die unbedingte Aufklärungspflicht gemäß § 8 (2) TPG vor einer geplanten Nierenlebendspende hin. Das Unterlassen der Aufklärung über dieses und andere bekannte unmittelbare und langfristige Risiken ist bei vollendeter Nierenentnahme gemäß § 19 (1) TPG strafbewehrt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Hinweis: Die aufklärenden Mediziner können sich bei Unterlassen der Aufklärung oder Teilen davon nicht auf den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens (hypothetische Einwilligung) des Spenders berufen. (BGH, 29.01.2019 – VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)