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Muster-Antrag Unfallkasse

Unfallversicherungsschutz bei Gesundheitsschaden (SGB VII)

Bitte lesen Sie unbedingt den Abschnitt „Versicherungsrechtlichen Informationen“

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Organlebendspender gesetzlich gegen mögliche gesundheitliche Folgen der Organlebendspende versichert sind. Dazu fingiert er die Folgen als „Arbeitsunfall“ und überträgt somit die Verantwortung zur Regulierung den Berufsgenossenschaften  bzw. Unfallkassen.

Kommt es in Folge der Organlebendspende zu einem Gesundheitsschaden – auch in einem größeren zeitlichen Abstand zur Spende – ist der Spender kraft Gesetzes bei der für die Entnahmeklinik zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (UK) versichert.

Zuständigkeit

Zuständig für die landeseigenen Transplantationskliniken ist die jeweilige Landesunfallkasse.

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp

Für Kliniken in privater Trägerschaft ist die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege in Hamburg zuständig.

https://www.bgw-online.de/

An die zuständige BG/UK senden Sie einen Antrag auf Feststellung eines Versicherungsfalles gemäß nachfolgendem Muster-Antrag. Dieser muss entsprechend Ihrem Fall individuell ausgefüllt, gestrichen oder ergänzt werden.

Wir haben den Antrag bewusst nicht auf die Nierenlebendspende beschränkt, sondern für Organlebendspender formuliert.

Bitte lesen Sie unbedingt das Beiblatt zum Musterantrag.

Sende Sie den Antrag als Einwurfeinschreiben!

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter beratung@nierenlebendspende.com.

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