26. Mai 2024
Versicherung lehnt Reha für Spenderin ab. Klinik unterschlägt im Arztbericht Unwohlsein!
26. Mai 2024
Hallo Herr Zietz,
zunächst noch einmal vielen Dank für Ihren schnellen Rückruf und Entschuldigung für meine aufgelöste Verfassung am Telefon, aber die kompromisslose Absage meiner beantragten stationären Reha-Maßnahme hat mich psychisch stark mitgenommen und zeigt sich jetzt durch eine Verschlechterung meines ohnehin noch angeschlagenen Allgemeinzustandes.
Nein, kompromisslos ist nicht ganz richtig, die eigentliche Sachbearbeiterin, die für meinen Fall zuständig war, wollte mir noch wohlwollend einen Platz als Begleitperson meines Mannes, dessen Kur von der Rentenversicherung schon genehmigt ist, anbieten.
„Die Versicherung sei ja kein Unmensch.“ Da kann ich doch nur müde drüber lächeln. Aber der Reihe nach…
Am xx.xx.2024 wurde mir an der Medizinischen Hochschule XY meine rechte Niere entfernt und meinem schwer nierenkranken Ehemann eingesetzt. Nach 6 Tagen wurde ich, laut Entlassungsbericht „in gutem Allgemeinzustand“, nach Hause entlassen.
Diese Formulierung halte ich für absolut nicht zutreffend, verstehe ich doch darunter, dass ich ohne Einschränkungen am normalen Leben teilnehmen kann. Ich konnte einigermaßen aufrecht gehen und alleine zum Fahrzeug gehen, welches mich abgeholt hat. Das war aber auch schon alles.
Ich habe mehrfach in der Klinik gegenüber den Ärzten gesagt, dass ich akute Schwindel- und Kreislaufprobleme habe. Das findet sich leider in dem Entlassungsbericht nicht wieder.
In der Klinik selber habe ich über eine Angestellte des Sozialdienstes eine stationäre Reha-Maßnahme beantragt.
Die Dame sagte direkt, sie sei nur die Vertretung der eigentlichen Sachbearbeiterin für die Transplantierten, man sei chronisch unterbesetzt.
Ich weiß nicht, was in einen Antrag auf Reha-Maßnahmen für Lebendspender:innen alles geschrieben werden muss, aber es hat auf jeden Fall dazu geführt, dass die Krankenversicherung meines Mannes den Antrag ohne Rücksprache mit mir sofort abgelehnt hat und die Ablehnung am xx.xx.2024 bei uns im Briefkasten lag.
Zuvor hatten mein Mann und ich uns bereits nach einem gemeinsamen Reha-Termin in der von uns bevorzugten Klinik XY gekümmert. Da wurde uns erst am xx.xx.2024 ein gemeinsamer Termin zur Aufnahme zugewiesen, weil es wohl eher nicht gemeinsam möglich sei.
Dort hatten wir dann schon vorgesprochen, dass wir auch mit unterschiedlichen Aufnahmezeiten und Einzelzimmern einverstanden seien, wenn wir eher aufgenommen werden. Der späte Termin würde für meinen Mann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten und wir beide wollten, vorausgesetzt die Gesundheit würde es erlauben, auch im Juli wieder langsam anfangen zu arbeiten.
Nun ja, ich telefonierte also am xx.xx.2024 mit meiner Sachbearbeiterin (weiter: SB`in) bei der Krankenversicherung meines Mannes (BKK XY), die sich bei der Ablehnung auf § 40 SGB V bezogen hat und in keinster Weise § 27 1(a) SGB V berücksichtigt hat, den sie bis zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht kannte. Sie beschwerte sich zunächst bei mir über den unzureichenden Antrag des Sozialdienstes aus der MH und meinte „sowas könnte man nur ablehnen“. Ich machte sie darauf aufmerksam , dass man mir als Antragstellerin nicht eine mögliche Unfähigkeit des Sozialdienstes ankreiden kann. Ein Rückruf vor Ablehnung wäre zur Aufklärung sicherlich hilfreich gewesen.
Ich erklärte ihr dann den rechtlichen Part des § 27 Abs. 1(a) SGB V, den Sie auf ihrer Internetseite „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.” ja ausführlich dargestellt haben. Insbesondere klärte ich sie darüber auf, dass man sich hier nicht allein auf den Entlassungsbericht der Klinik beziehen kann, aus dem sie keinen medizinischen Grund für eine Befürwortung einer Reha-Maßnahme entnehmen würde, sondern die Gesamtumstände eines völlig veränderten Lebens nach der Lebendspende mit den Herausforderungen in sämtlichen Lebensbereichen betrachten müsse.
Ich erklärte ihr, dass es in der ausgesuchten Klinik ein abgestimmtes Konzept für Lebendspender für nierenschonendes Verhalten, die erforderliche Selbstfürsorge bei Einnierigkeit und die bestmögliche Vorbereitung in Form von arbeitsbezogenen Maßnahmen, Gesundheitsbildung und Patientenschulung, psychologische Beratung, Ernährungsberatung, soziale Beratung etc., also alle Bausteine, die Sie auf ihrer Seite veröffentlicht haben, gibt. Insbesondere machte ich die SB`in auf die psychischen Herausforderungen als Paar mit zwei völlig veränderten Lebenssituationen aufmerksam. Auch darauf zielt die stationäre Reha in der besagten Kurklinik ab.
Nach meinem Vorwand zeigte sich die SB`in plötzlich verändert und könnte unter diesen Voraussetzungen dem Antrag stattgeben. Sie würde allerdings jetzt in Urlaub gehen und müsste den Vorgang an ihren Abteilungsleiter abgeben. (Eigentlich hat sie gesagt, „ich bin froh, dass ich das nicht entscheiden muss“) Sie würde meine Ausführungen ihrem Abteilungsleiter vortragen und mich zurückrufen.
Nachdem sie mich dann noch am selben Tag zurückrief, teilte sie mir mit, dass der Abteilungsleiter allerdings weiter Bedenken habe und deswegen seinem Chef das zur Entscheidung vorgelegt wird. Ich werde am nächsten Tag einen Rückruf erhalten.
Am nächsten Tag, dem xx.xx.2024, erhielt ich dann den zugesagten Rückruf von dem Abteilungsleiter , der mir zwar freundlich, aber kurz und bündig mitteilte, dass die Kasse die Kur nicht bewilligen wird. Ablehnungsgründe nannte er keine und ich fragte auch nicht mehr danach, war ich in dem Moment schon so wütend über die Absage. Ich erklärte ihm nur, dass ich damit nicht einverstanden sei, worauf er meinte, ich könne ja Widerspruch einlegen. Daraufhin nannte ich die Versicherung verantwortungslos im Umgang mit Lebendspendern und was wohl die Öffentlichkeit im Zuge der Absicht der Bundesregierung zur Öffnung der Organspende auch für die Allgemeinheit sagen würde. Er meinte dann, dass solche Drohungen das Ergebnis auch nicht verändern würden. Daraufhin war ich noch ärgerlicher, war der Satz als Feststellung und keinesfalls als Drohung gemeint gewesen. Wir beendeten das Gespräch und ich rief dann bei ihrer Organisation an.
Soweit der Sachverhalt.
Ich habe ihn so ausführlich geschrieben, damit die Versicherung keine Gelegenheit bekommt, Ihnen gegenüber eine andere Darstellung zu schildern.
Sollten Sie einen Sinn darin sehen, noch einmal mit der Versicherung zu sprechen, wäre Herr XY Ansprechpartner.
Ich gebe Ihnen hiermit die Berechtigung dazu, für mich zu sprechen.
Für mich heißt die Marschrichtung Widerspruch einlegen und nötigenfalls vor Gericht ziehen.
Es sei denn, ich liege mit meiner Einschätzung, dass mir eine stationäre Reha-Maßnahme zusteht, völlig falsch.
Dann wäre es nett von Ihnen, mich darüber zu unterrichten.
Zu meiner rein medizinischen Verfassung sei noch gesagt, dass ich weiterhin an starken Kreislaufproblemen und Schwindel leide, die besonders morgens auftreten und mir einen einigermaßen vernünftigen Tagesablauf erst ab Mittag erlauben.
Auch das habe ich bei meinem ersten Nachsorgetermin in der MH am xx.xx.2024 gesagt, ist aber auch da nicht aufgeführt.
„Sie fühlt sich momentan wohl“ steht in dem Protokoll. Das ist ja nur bedingt richtig. Mir geht es ja soweit ganz ok, aber von Wohlfühlen kann nicht die Rede sein.
Ich danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihren Einsatz.
Wenn Kosten anfallen, sagen Sie mir bitte Bescheid, ich werde Sie selbstverständlich begleichen.
PS: Der Abteilungsleiter meinte noch, man habe zur Abklärung auch mit einer Kollegin aus der Abteilung gesprochen, die selber von ihrem Vater eine Niere gespendet bekommen hat. Sie hätte nie daran gedacht, dass ihr Vater eine Kur braucht für sein neues Leben. Wenn das eine Ablehnungsgrundlage für mich sein soll, frage ich mich, was man von so einer Versicherung halten soll!!
VG
Nach Beratung erfolgt Vereinsbeitritt mit der Begründung:
Ich benötige als „frische“ Nierenspenderin selber gerade Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Ansprüche und bin froh, dass es Menschen wie Herrn Zietz und diese Organisation gibt, die einen unterstützen und unbürokratisch helfen.