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Weihnachten 2022 | Nr. 03/22

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Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“

Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)

Liebe Newsletterempfänger,

seit fast 11 Jahren ist unsere Webseite mit Informationen rund um die Risiken einer Nierenlebendspende online. Nachdem man uns und die Webseite anfangs mit ziemlich viel Argwohn und Ablehnung begegnete, sind wir inzwischen eine feste Größe im Bereich der Risikoaufklärung zur Nierenlebendspende in Deutschland geworden. Sogar einige Transplantationsklinken verweisen auf uns.

Studien initiiert
Unserer beständigen konstruktiven Kritik ist es zu verdanken, dass nicht nur die Aufklärung vor der Nierenlebendspende verbessert wurde, sondern dass auch Studien initiiert wurden (SolKid), ursprünglich um uns zu widerlegen, im Ergebnis dann, um uns zu bestätigen.

Rechtsprechung weiterentwickelt
Unser bisher größter Erfolg ist das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2019 zur Aufklärungspflicht vor einer Organlebendspende, welches die Rechtsprechung weiterentwickelt hat. Zwar zeigen sich einige Mediziner durch das Urteil immer noch „irritiert“, aber dies zeigt in der Konsequenz nur, wie richtig wir mit unserem Streben nach schonungsloser und ehrlicher Aufklärung liegen. Uns geht es um den Schutz gesunder Menschen. Oder wie der Bundesgerichtshof betonte – Zitat: „Dem Schutz des Spenders vor sich selbst“.

Ein aktuelles Grundurteil vom Landgericht Fulda übernimmt den Tenor des Bundesgerichtshofs und hat eine Nierenlebendspende aus dem Jahre 2016 wegen fehlerhafter Aufklärung für rechtswidrig erklärt. In diesem Fall ist wieder nicht korrekt über die Größenordnung und die Risikokonsequenzen der sinkenden Nierenfunktion nach der Entnahme einer Niere aufgeklärt worden. Siehe auch unseren Link weiter unten.

Soziale Absicherung verbessert
Ein weiterer Erfolg zeichnet sich ab. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat in diversen Klagefällen eingeräumt, dass eine Nierenlebendspende ein Fatigue-Syndrom auslösen kann. Dies hatte sie zuvor heftig verneint Zu eindeutig ist die Studienlage und die vorgelegten Gutachten. Damit wurde die bisher nur theoretisch gegebene soziale Absicherung durch unsere Anstrengungen auch tatsächlich verbessert. Spannend wird jetzt der Umgang der Unfallkasse mit den Schadensverursachern, den Transplantationskliniken. Von ersten Regressabsichten wurde uns berichtet. Es bleibt juristisch und politisch hochinteressant.

Ab 15. Dezember 2022 neue Webseite
Nach 11 Jahren ist es aber auch Zeit „auszumisten“. Unsere Webseite entstand in einer Atmosphäre der Frustration über falsche ärztliche Informationen und Verharmlosungen. Getragen vom Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Das hat sich teilweise geändert. Daher werden wir uns von einigen Inhalten aus den Gründertagen verabschieden. Die Transplantationsmedizin hat sich weiterentwickelt, wir haben uns weiterentwickelt.

Weiterentwickelt hat sich aber auch die Technik für Webseiten. Wir haben daher, gefördert mit Mitteln der GKV, unterstützt von den beiden großartigen Agenturen „forsch&wild“ aus Mohnheim und „ATO“ aus Bremen, unsere Webseite auf den Stand der Technik gebracht. Ab dem 15. Dezember 2022 oder in den darauffolgenden Tagen (Implementierungsprobleme eingepreist) erscheinen wir unter der bekannten Adresse www.nierenlebendspende.com im komplett neuen Gewand.

Auch wenn wir schon absehen können, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht alles endgültig ist und wir noch Inhalte nachliefern werden, freuen wir uns aber über Euren/Ihren Besuch und Rückmeldungen zum neuen Design.

Auch unser Newsletter wird sich an die neue Technik und das neue Design anpassen. Die notwendigen technischen Maßnahmen werden wir Anfang 2023 durchführen.

Und nun wünschen unseren Lesern ein ruhiges, besinnliches und gesundes Weihnachtsfest 2022.

Recht & Gesetz

Landgericht Fulda Grund- und Teilurteil:

Die Klage auf Ersatz des beim Kläger durch die Lebendnierenspende vom ◼◼◼◼◼.2016 verursachten materiellen und immateriellen Schadens ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus der Lebendnierenspende vom ◼◼◼◼◼.2016 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

Das Urteil stützt sich auf die Vorgaben des BGH von 2019 bezüglich der Aufklärungspflichten. Konkret ging es hier um die fehlerhafte Aufklärung über den Verlust der Nierenfunktion. Ein von vielen Kliniken in der Vergangenheit von Verharmlosung gezeichnetes Thema.

Erschreckend war jedoch das Verhalten des gerichtlich bestellten Gutachters (bekannter Transplantationsmediziner aus München) in diesem Verfahren.

Er sah keinen Zusammenhang zwischen Nierenverlust und Fatigue-Syndrom und ordnete diese Erkrankung zum Formkreis „depressiver Erkrankungen“ ein. Dies ohne wissenschaftliche Begründung. Tatsächlich ist die Forschung hier aktuell bei somatischen Ursachen angekommen. Die weiteren Vorerkrankungen des klagenden Spenders wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen etc. seien kein Grund gewesen, den Spender nicht zuzulassen.

Wollte der Gutachter in seinem schriftlichen Gutachten keinen Fehler bei der Messung der Nierenfunktion erkennen, so musste er vor Gericht dann doch zugeben, dass die Nierenfunktion des Spenders schon vor der Spende so niedrig war, dass eine „milde chronische Nierenerkrankung“ nach der Spende zu erwarten war. Und dann folgten denkwürdige Sätze (lt. Protokoll):

„Es gibt keinen Spender in der ganzen Welt, der nach der Spende eine GFR von über 90 hat. Normal ist eine GFR von über 90 und über 90 hat kein Spender in der ganzen Welt. Wenn man das als Maßstab annimmt, wird es ab morgen keine Lebendspende mehr geben. Ich meine dies muss man dem Spender nicht sagen, weil es keinen Krankheitswert hat. Man sagte ihm ja, dass der Nierenwert abnimmt, der exakte Wert spielt keine Rolle, weil es keinen Krankheitswert hat.“

Zunächst ist man über diese Ignoranz und Arroganz einfach nur sprachlos.

Selbstverständlich ist die Information über eine sinkende Nierenfunktion nach der Spende essentiell. Es fehlen nicht nur wichtige Reserven im Alter, sondern es kommt zu Leistungsminderungen auf Grund der sinkenden Nierenfunktion. Hier hatte seinerzeit bereits der Bundesgerichtshof eine klare Position vertreten. Glücklicherweise ist das Landgericht Fulda der hochproblematischen Aussage des Gutachters nicht gefolgt. Es zeigt sich, dass es immer noch Transplantationsmediziner gibt, die die Zeichen der Zeit nicht verstanden haben. Und genau dafür sind wir da!

Hier geht’s zum Urteil >

 

Beratung

“Eine Lebendspende kann mit hohen Risiken verbunden sein. (…) Eine umfassende Aufklärung ist daher umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. leistet dazu einen wichtigen Beitrag.”

Hermann Gröhe (Bundesgesundheitsminister von 2013 bis 2018)

Risiko- und Konfliktberatung vor Nierenlebendspende

  • Sie planen demnächst eine Niere zu spenden oder als Lebendspende zu empfangen und möchten zusätzlich zu den Informationen auf unserer Webseite ein persönliches Gespräch mit einem Spender und/oder Empfänger?
  • Sie möchten spenden und haben die medizinischen und ethischen Prüfungen und Tests durchlaufen, verspüren aber noch zusätzlichen Beratungsbedarf?
  • Sie fühlen sich zur Nierenlebendspende gedrängt?
  • Wir besprechen mit Ihnen unsere Evaluationsempfehlungen und bereiten so Ihre Entscheidung noch gründlicher vor.

Krisenberatung nach Nierenlebendspende

  • Sie sind Nierenlebendspender und leiden nun unter den Folgen des Nierenverlustes?
  • Sie benötigen konkrete Hilfestellung im Umgang mit Kranken- und Rentenversicherungen, sowie Unfallkassen und Kliniken?
  • Sie möchten uns über Ihre Erfahrungen rund um eine Nierenlebendspende berichten?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Besucheradresse:
Georgenstraße 35
10117 Berlin
Telefon: 030-394 011 30
beratung@nierenlebendspende.com.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines ist erforderlich.

Postanschrift:
Internationales Handelszentrum Berlin
Friedrichstraße 95
Postbox 19
10117 Berlin

Für eine medizinische Beratung vermitteln wir unabhängige Ärzte und stellen bei Bedarf Kontakt zu Rechtsanwälten her. Spenden, um unsere wichtige Aufklärungsarbeit zu unterstützen, sind willkommen.

Wir sagen:

Die Nierenlebendspende gefährdet den gesunden Spender erheblich. Darum darf sie nur sehr eingeschränkt angewendet werden.

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