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Neuregelungen zur Lebendorganspende –
aus Sicht des Transplantationsmediziners

 

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A. Schnitzbauer, W.-O. Bechstein, Universitätsklinikum Frankfurt a. M.

Zusammenfassung:

Die Lebendspende von Nieren und Lebern ist eine der wesentlichen Auswege, um Patienten mit lebensrettenden Organen trotz des Mangels an hirntoten Spendern zeitgerecht zu versorgen. Allerdings besteht die Besonderheit der Lebendspendeoperation ja darin, dass ein gesunder Spender involviert wird, der den operativen Eingriff der Organentnahme prinzipiell nicht benötigt, sondern sich aus freiwilligen altruistischen Motiven für diesen entscheidet. Für die Lebertransplantation liegt der jährliche Anteil der Lebendspende bei etwa 5–10 %, für die Nierentransplantation bei etwa 10–50 % an der Gesamtheit aller. Der medizinischen Abklärung des Spenders im Hinblick auf möglicherweise nicht bekannte oder entdeckte körperliche oder seelische Erkrankungen oder auch nur Abweichungen von der Norm, kommt dabei allerhöchster Stellenwert zu. Somatische und psychische Erkrankungen sowie anatomische Variationen, die einer Lebendspende entgegen stehen, müssen erkannt oder ausgeschlossen werden, ehe man sich zu einer Lebendspende entschließt. Eine spezielle Lebendspendekommission, die nicht nur aus Ärzten, sondern auch aus Juristen besteht, muss dem Eingriff zustimmen. Spezielle Aspekte der Lebendnierenspende sind die ausführliche Aufklärung des Spenders. Neben allgemeinen Operationsrisiken und anderen Komplikationen sind spezielle sensible Bereiche, eine potentielle spätere Dialysepflicht, chronische Schmerzen und das Fatigue-Syndrom, das bei nahezu 30 % aller Spender passager und bei 8 % persistierend auftritt. Die diagnostischen Kriterien des Fatigue-Syndroms sind nicht einheitlich und präzisiert, dennoch sollten potentielle Lebendspender im Rahmen einer umfassenden Aufklärung über dieses potentielle Risiko aufgeklärt werden. Der Leberlebendspender weist ein deutlich erhöhtes perioperatives Risiko im Rahmen der Lebendspende auf. In der Literatur liegt die Letalität zwischen 0,1 und 1 %. In Deutschland gibt es aus den letzten zehn Jahren erfreulicherweise keinen Bericht über einen letalen Ausgang beim Spender. Die Lebendspende ist heute eine operativ sichere Option zur Versorgung der Patienten auf der Warteliste. Nichtsdestotrotz muss eine dezidierte Aufklärung erfolgen. Die langfristige Nachbetreuung der Spender muss ein definiertes Qualitätsziel für die Zukunft sein, um Langzeitprobleme nach Lebendspende besser zu verstehen und möglicherweise frühzeitig zu bekämpfen und zu vermeiden.

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