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Neuregelung der Absicherung von Organlebendspendern

Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung der Absicherung von Organlebendspendern, haben sich die Spitzen der Unfallversicherungen und der Krankenkassen auf bestimmte Eckpunkte, welche die Gesundheit der Lebendspender betreffen, geeinigt. Es handelt sich hierbei um Aussagen zur Verweildauer im Krankenhaus nach der Spende, zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit und zu möglichen gesundheitlichen Folgen.

Es werden die regelmäßig zu erwartenden Folgen und behandlungsbedürftige Komplikationen definiert. Wir stellen beide Papiere zum Download bereit. Nierenlebendspender können diese bei Ärzten vorlegen, um deutlich zu machen, dass die vorgetragenen Beschwerden mit der Nierenlebendspende im Zusammenhang stehen. Ebenso hilfreich sind diese Unterlagen bei der Auseinandersetzung mit Unfall- und Krankenkassen. Schließlich sind sie das Ergebnis der Sitzung der Vertreter beider Spitzenverbände.

Vergleich mit der ärztlichen Aufklärung

Menschen, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, einem kranken Angehörigen durch eine Nierenlebendspende zu helfen, können diese Feststellungen der Versicherungsträger mit den Inhalten der ärztlichen Aufklärung vergleichen und somit ihre Entscheidungsbasis für oder gegen die Spende erweitern. Somit helfen wir mit der Bereitstellung dieser Unterlagen, die regelmäßig vorhandene Informationsasymmetrie zwischen Transplantationsmedizinern und potentiellen Lebendspendern abzubauen.

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