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Juni 2021

Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine Perspektive für Deutschland?

Chancen und Risiken von cross-over-Lebendspenden, Poolspenden oder nicht gerichteten Lebendspenden in Deutschland
Digitales Symposium

Veranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit am 29. Juni 2021

Hier geht es zum Programm

Aus der Einladung:

Eine Organtransplantation ist oftmals die einzige Möglichkeit, schwer kranken Menschen das Leben zu retten oder Lebensqualität zurückzugeben. Angesichts langer Wartezeiten auf ein postmortal gespendetes Organ stellt sich mitunter die Frage nach einer Lebendspende. Die Organlebendspende ist in Deutschland seit 1997 in engen Grenzen und unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Spendende und Empfängerin oder Empfänger müssen „sich in besonderer persönlichen Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Eine Lebendspende kann jedoch in solchen Fällen aus medizinischen Gründen ausgeschlossen sein. Um auch für Patientinnen und Patienten, die hiervon betroffen sind, die Chance auf eine Organtransplantation zu erhöhen, haben einige Länder sogenannte Nierenaustauschprogramme etabliert.

Das Symposium nimmt verschiedene Möglichkeiten der Erweiterung der Organlebendspende in den Blick: Welche Chancen und Risiken sind mit Cross over-Spenden, Poolspenden und sog. nicht gerichteten Lebendspenden verbunden? Welche Verfahren sind zum Schutz der Spendenden notwendig? Diese und andere Fragestellungen sollen aus medizinischer, rechtlicher und ethischer Perspektive mit einem fachlich interdisziplinären Publikum diskutiert werden.

 

Referenten und Vorträge:

  • Professor Bernhard Banas, MBA, Universitätsklinikum Regensburg (Situation und Rahmenbedingungen der Nierentransplantation in Deutschland: „Lebendorganspende neu und besser regeln“)
  • Susanne Reitmaier, Vorsitzende des Vereins Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e. V. (Endloses Warten auf ein Spenderorgan — Erfahrungen von Angehörigen: „Zwei Menschen das Leben geschenkt“)
  • Ralf Zietz, 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (Gesundheitsrisiko Nierenlebendspende — Aufklärung und Evaluation aus Sicht des Spenders: „Schonungslose Aufklärung ist unverzichtbar“)
  • Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, MdB (Förderung der Organspende — Bilanz der 19. Legislaturperiode und Ausblick: „Lebendspende offen in den Blick nehmen“)
  • Professor Klemens Budde, Charité Universitätsmedizin Berlin (Erfahrungen der Charité mit Überkreuzspenden: „Persönliche Verbundenheit ist kein geeignetes Kriterium“)
  • Professorin Barbara Suwelack, Universitätsklinikum Münster (Zuerst nicht schaden — Medizinische Anforderungen an Spenderauswahl und Spenderschutz: „Der Schutz der Spendewilligen hat absoluten Vorrang“)
  • Rechtsanwalt Martin Wittke, Kanzlei Rassek & Partner, Bühl (Spenderschutz nach SGB VII — Anspruch und Wirklichkeit: „Für eine Stärkung des Spenderschutzes“)
  • Professor Joachim Beige, Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg (Spannungsverhältnis von (quantifizierbaren) Spenderrisiken, Spender-Empfänger-Beziehung
    und Freiwilligkeit im Entscheidungsalltag einer Lebendspendekommission: „Weniger Emotion, mehr Dialog“)
  • Professorin Silke Schicktanz, Universität Göttingen (Ethische Aspekte der Lebendorganspende — Freiwilligkeit und Reziprozität: „Ein Kreislauf von Geben und Annehmen“)
  • Professor Thomas Gutmann, Universität Münster (Rechtlicher Novellierungsbedarf bei der Lebendorganspende: „Plädoyer für eine gesetzliche Liberalisierung“)

Hier geht es zum Tagungsband (Zusammenfassung)

Hier geht es zum Vortrag von Ralf Zietz (Leseversion)

Hier geht es zum Vortrag von Martin Wittke

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