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Juli 2012

Dr. jur. Heinemann am 04. Juli 2012
als Ehrenmitglied aufgenommen

Der 1935 in Siegen geborene, promovierte Jurist hatte 1967 als erster Westdeutscher (ohne Berlin) seinem Bruder eine Niere geschenkt. In den folgenden Jahren engagierte sich Herr Dr. Heinemann ehrenamtlich für die Organspende, wobei er sich auch aus eigenen Erfahrungen heraus kritisch mit der Lebendspende auseinandersetzt.

Als er 1967 in Löwen, Belgien, seinem Bruder eine Niere schenkte, teilte ihm der behandelnde Arzt mit, dass er mit einer verkürzten Lebenserwartung von etwa fünf Jahren rechnen müsste. Am 17.12.1986 schickte Herr Dr. Heinemann unter Bezugnahme auf seine ehrenamtliche Tätigkeit für die Interessengemeinschaft Organspende e. V. eine Anfrage an Herrn Prof. Pichlmayr, damals einer der führenden deutschen Transplantationsmediziner aus Hannover. In dem Schreiben formuliert Herr Dr. Heinemann u. a.:

In diesem Zusammenhang wurde mir mitgeteilt, daß Sie sich skeptisch zur Lebendspende von Organen ausgesprochen haben.

(Bild) Ralf Zietz und Gisela Müller-Przybysz überreichten Herrn Dr. Heinemann (mitte) die Urkunde.

Am 22.12.1986 antwortete Prof. Pichlmayr wie folgt:

…Zweifellos spielt von nephrologischer Seite die Frage des Langzeiteffektes einer Nierenentnahme für den Spender eine besonders große Rolle. Dies kann medizinisch heute noch nicht als voll abgeklärt gelten. Es werden manche der einnierigen Menschen in späteren Jahren doch gewisse Probleme bekommen können.

45 Jahre nach seiner Spende an seinen Bruder gab Herr Dr. Heinemann ein Interview in der Zeitschrift DIATRA (Nr. 2-12). Dort sagte er zu seiner gesundheitlichen Entwicklung:

Neben der ständigen Sorge um den Gesundheitszustand meines Bruders gab es auch bei mir eine gesundheitliche Einschränkung. Mit der Funktionseinschränkung meiner Restniere (…) kam und komme ich mir vor, als wenn ich mit „angezogener Handbremse“ durch das Leben gehe.

Einwänden, dass damals die Medizin nicht den Stand von heute hatte, erteilt die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. eine Absage. Das Entfernen einer Niere und das anschließende Versorgen der Wunde und die Entlassung in den Alltag war 1967 prinzipiell derselbe Vorgang wie heute. Die weitergehende Versorgung und Betreuung der Spender ist nach wie vor unzureichend. Die versicherungsrechtliche Absicherung war 1967 für Herrn Dr. Heinemann sichergestellt. Dass Nierenlebendspender heute um die Anerkennung ihrer Schäden gerichtlich kämpfen müssen, erzürnt Herrn Dr. Heinemann.

Die Negierung von gesundheitlichen Problemen durch eine Nierenlebendspende ist offensichtlich ein Phänomen der neueren Zeit. Das Transplantationsgesetz von 1997 untersagt eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Organlebendspenders. Jedoch kam, klar formuliert, im Zuge der Ökonomisierung der Nierenlebendspende die Unwahrheit in die Aufklärung. Eine ethische Sackgasse der Transplantationsmedizin.

Für die mit der Nierenlebendspende erlittenen Belastungen und Einschränkungen würdigen wir Herrn Dr. Heinemann durch die Ehrenmitgliedschaft in unserem Verein.

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