Referentenentwurf (RefE)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im April 2024 zahlreichen Fach- und Patientenverbänden den
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
vorgelegt und aufgefordert zu den geplanten Änderungen eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, sowie an einer Anhörung am 23.05.2024 teilzunehmen.
So auch die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
Aus dem Anschreiben:
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sollen die Grundlagen für die Zulassung der Überkreuzlebendnierenspende und die anonyme nicht gerichtete Nierenspende geschaffen und gleichzeitig der Spenderschutz gestärkt werden. In dem Entwurf sind zudem notwendige Anpassungen der Regelungen zum Organspende-Register einschließlich der Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das Organspende-Register vorgesehen.
Bei unserer Stellungnahme haben wir einen pragmatischen Weg gewählt. Zwar treten wir aufgrund unserer Erfahrungen neben umfassender Aufklärung grundsätzlich für eine sehr strenge Auswahl der Spender und Limitierung der Spende ein. Uns ist bewusst, dass es auch positive Erfahrungen mit der Organlebendspende gibt und dass unsere Positionen nicht vollständig durchsetzbar sind. Wir bieten mit unseren Positionen zum vorgelegten Referentenentwurf einen Kompromissvorschlag an.
Hierbei bleiben wir unseren Grundsätzen treu:
– Spenderschutz geht vor Empfängervorteil
– Umfassende faktenbasierte Aufklärung
– Kein emotionaler und sozialer Druck
– Vollständige und eindeutige Absicherung
– Voraussetzung zur Spende ist immer das Näheverhältnis
Sämtliche Stellungnahmen zum RefE 3. Änderung TPG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Update Oktober 2024
Die Ergebnisse der Anhörung, sowie die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2024 und die darauf erfolgte Gegenäußerung der Bundesregierung sind nun in den Entwurf eingepflegt bzw. aufgenommen worden.
Als Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 20/13252) ist der Entwurf am 09.10.2024 dem Bundestag zur Lesung und Beschlussfassung vorgelegt worden.
Parlament
Der parlamentarische Fortgang des Gesetzentwurfs kann hier verfolgt werden.