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03. Mai 2015

Zuschrift einer Ehefrau, möchte ihrem Mann eine Niere spenden, anonymisiert

Hallo,

Ich bin durch Zufall auf ihre Seite geraten und bin total verunsichert. Da mein Mann Diabetiker ist und in naher Zukunft mit Dialyse leben muss, habe ich eigentlich vor ihm eine Niere zu spenden. Wir haben auch schon einen Termin in einem Krankenhaus zur Untersuchung und Beratung gemacht. Bisher bekam ich keine Beratung, aber alles was ich darüber bisher gelesen habe, klang harmlos und bis ins hohe Alter risikolos für mich.

Was stimmt denn nun? Da ich zwei kleine Kinder habe, kann ich keine großen Risiken eingehen, die meine nahe Zukunft angehen. Es wäre toll, wenn sie mir antworten könnten oder haben sie eventuell eine Hotline unter der ich anrufen und mich beraten lassen könnte.

Liebe Grüße

Es folgte eine telefonische Beratung.

Weitere E-Mail vom 01. Juni 2015

Mittlerweile hatten wir ein Erstgespräch im Krankenhaus. Ich muss sagen, dass sich die Ärztin sehr viel Zeit genommen hat. Sie hat mich auf das Fatique-Syndrom hingewiesen und auch andere Nebenwirkungen beschrieben. Sie kannte auch ihren Verein.

Allerdings berichtete sie von eher positivem Erleben ihrer Spender bisher. Trotzdem hat sie mir geraten, mir alles gut zu überlegen und mir gesagt, dass ich jederzeit Stop sagen kann, notfalls auch noch kurz vorm Eingriff. Das fand ich sehr gut. Meine Entscheidung habe ich noch nicht getroffen und außerdem müssen wir die Untersuchungsergebnisse abwarten, um zu sehen, ob es überhaupt möglich wäre. 

Liebe Grüße

Hallo,

so wie sie es beschreiben, klingt es zunächst positiv. Nur wenige Ärzte sind bereit, unsere Erfahrungen in die Aufklärung einzuarbeiten. Bitte bedenken Sie noch, dass die Unfallkassen zur Zeit keine Leistungen bei Fatigue-Syndrom nach Nierenlebendspende übernehmen, da es sich um einen „Beschwerdekomplex unklarer Genese“ handeln soll. Dies ist zwar nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den § 12a SGB VII, wonach die Zusammenhangsvermutung ausreicht, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, aber ohne Gericht werden Sie nicht auskommen. Urteile dazu gibt es noch nicht. Auch sonst ist im Schadensfall die Auseinandersetzung mit der zuständigen Unfallkasse wenig erbaulich.

Viel Glück und Gesundheit wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen. Halten Sie mich informiert.

Ralf Zietz

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