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01. Dezember 2024

Fragen zur Lohnersatzleistungen bei Nierenlebendspende eines in der Schweiz gutverdienenden Deutschen

 

01. Dezember 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn ist Dialysepatient und ein Freund will ihm eine Niere spenden.
Die Voruntersuchungen sind bereits abgeschlossen und die Organspendemöglichkeit ist positiv.
Der Spender ist Deutscher und arbeitet aber in der Schweiz.
Der Spender war 3 Tage zur Untersuchung der Spendefähigkeit in der Uni-Klinik in XY.
Die Krankenkasse meines Sohnes lehnt es aber ab den höheren Verdienstausfallerstattung in der Schweiz zu bezahlen, da in Deutschland nur ein Tageshöchstsatz von ca. 172,50 € (Hinweis: Stand Dezember 2024) bezahlt wird.
Muss daher der Empfänger diese höheren Kosten übernehmen, damit er eine Spenderniere überhaupt bekommen kann???
Können Sie mir bzw. meinem Sohn eine adäquate Auskunft über den geschilderten Sachverhalt geben, oder eine Institution nennen, welche darüber Auskunft geben kann?
Da mein Sohn noch arbeitet und durch krankheitsbedingte Anforderungen sehr gestresst ist, schreibe ich Ihnen an seiner Stelle!
Bitte mögliche Nachricht an xx@xx senden!
Herzlich Grüße 

Antwort IGN e. V.:
Guten Tag Herr K.,
die Krankenkasse ist verpflichtet dem Organlebendspender den vollen Nettolohn bis zur gültigen kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen, § 44a SGB V. Zu einer höheren Zahlung ist die KK nicht verpflichtet. (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/44a.html)
Von einer Zahlung des Organempfängers an den Organspender kann ich nur dringend abraten, da dies den Tatbestand des Organhandels erfüllen könnte. Dies ist in Deutschland gesetzlich verboten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Organlebendspende erfolgt freiwillig als Geschenk unter sich nahestehenden Personen. Dazu gehört auch, dass der Spender bereit ist, eventuelle Nachteile in Kauf zu nehmen. Neben möglichen finanziellen Einbußen verliert er auch einen Teil seiner Gesundheitsreserven für das eigene Alter und häufig auch unmittelbar einen Teil seiner Gesundheit durch den Nierenverlust. Entgegen der landläufigen, irrigen Auffassung ist der Verlust einer Niere ein schwerwiegender Eingriff in den Körper mit gesundheitlichen Folgen!
Ich hänge Ihnen unsere Risikomanagementinformationen an die Mail. Diese finden Sie auch im Magazin auf unserer Website.
Für weitere Fragen rufen Sie mich bitte an. Ich stehe auch dem potentiellen Spender für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß

Ralf Zietz

Antwort des Sohnes (potentieller Organempfänger)
Hallo Herr Zietz,
mein Spender ist Deutscher, arbeitet und lebt aber in der Schweiz. In der Schweiz verdient er fast das 3fache wie in Deutschland, soll das heißen, dass er dann tatsächlich nur mit 172,50€ Lohnausfall pro Tag rechnen darf? Meines Wissens verdient er ca. 500 € am Tag. Sollte er selber draufzahlen müssen, wird er natürlich nicht spenden.

Mit freundlichen Grüßen 


Antwort IGN e. V:
Hallo Herr K,
so ist das Gesetz in Deutschland. Mir ist nicht bekannt, dass hiervon seitens einer Krankenkasse schon mal abgewichen wurde.
Eine Nierenlebendspende soll unter sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehenden Personen erfolgen, § 8 (1) S. 2 TPG. Wie ich bereits geschrieben hatte, nimmt der Spender freiwillig gesundheitliche und ggf. finanzielle Nachteile in Kauf, um jemandem ihm nahestehenden Erkrankten vorübergehend eine bessere Lebensqualität zu verschaffen.
Man kann dies im Falle einer fremdnützigen Organlebendspende für ungerecht halten, es ändert aber nichts am Gesetz.
Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann. Ich wünsche Ihnen alles Gute und trotz allem eine schöne Adventszeit!
Mit freundlichem Gruß

Ralf Zietz

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