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März 2015

Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07. März 2015

Die diesjährige Mitgliederversammlung der IGN e. V. stand unter dem Eindruck der aktuellen Diskussion in den Medien zum Thema Organhandel. Auslöser war der illegale Kauf einer Niere durch Willi Germund von einem Afrikaner. Germund hat hierüber ein Buch („Niere gegen Geld“) geschrieben und dieses im Rahmen zahlreicher TV-Auftritte und Pressebeiträgen vorgestellt.

Bereits Anfang Februar 2015 erstattete der 1. Vorsitzende Ralf Zietz gegen Willi Germund Anzeige wegen strafbarem Verstoß gegen das Transplantationsgesetz.

Nach intensiver Diskussion und kleinen Ergänzungen verabschiedete die Mitgliederversammlung ein vom 1. Vorsitzenden erarbeitetes Positionspapier zum Thema Organhandel mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Dieses kann hier runtergeladen werden: Position Organhandel.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde nach drei Jahren der Vorstand neu gewählt.

Anschließend berichtet der juristische Beirat Herr Rechtsanwalt Martin Wittke im Rahmen seiner Schweigepflicht bzw. mit begrenzten Schweigepflichtentbindungen anwesender Mitglieder über den aktuellen Stand der Klageverfahren gegen diverse Kliniken, sowie die laufenden Unfallkassenverfahren.

Kliniken

Obgleich die Argumentationen der klagenden kranken Spender auf Grund der eindeutigen Studienlage nachvollziehbar sind, werden sich die Verfahren in die Länge ziehen. Vorliegende Gutachten lassen bisweilen die notwendige Neutralität und Objektivität vermissen. Das liegt sicher auch an dem Umstand, dass die Gutachter ebenfalls aus der Tranplatationsmedizin kommen. Eine intensive Auseinandersetzung mit den teilweise fantasievollen Argumenten der ärztlichen Gutachter ist daher notwendig.

Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

Auch sind eindeutige Gutachten, die von den Unfallkassen selbst in Auftrag gegeben werden, kein Garant für die Anerkennung z. B. des „Fatigue-Syndroms“ als kausaler Schaden der Nierenlebendspende. Obwohl zahlreiche Spender und auch immer mehr Ärzte von diesem Phänomen berichten, und Studien in der Vergangenheit von „Fatigue“ als Folge ders Nierenverlustets berichten, stellen sich die Unfallkassen bislang „auf stur“. Hier wird der Verein weiter starke Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit leisten. Eine erste Klage vor dem Sozialgericht ist in Vorbereitung.

Fazit

Bevor man sich zu einer Nierenlebendspende entscheidet, sollte zwingend eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass im Schadensfall seitens der zuständigen Versicherungsträger wenig Kooperation erfolgen wird. Daher kann die Nierenlebendspende mit einer nicht zu unterschätzenden Wahrscheinlichkeit zur Existenzgefährdung des dann kranken, berufsunfähigen Spenders führen.

Nierenlebendspender, die einem geliebten Menschen helfen und darüber hinaus für erhebliche wirtschaftliche Mehrwerte bei Krankenversicherungen, Kliniken und Pharmaindustrie sorgen, werden im Schadensfall trotz Gesetzesänderung immer noch allein gelassen.

 

Nachtrag: Willi Germund ist am 27. September 2023 im Alter von 68 Jahren in Riga gestorben.

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