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Vereinsziel: Gerechtigkeit!

Unsere seit 2012 vorgetragene scharfe Kritik am oft verantwortungslosen Umgang mit Nierenlebendspendern vor und nach der Spende beruht auf vielen individuellen persönlichen Erlebnissen. Nach langem und zähem Kampf mit Rückschlägen, ist es zwei unvollständig und falsch aufgeklärten Nierenlebenspendern mit unserer Unterstützug gelungen, beim Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 ein bahnbrechendes Urteil zur Aufklärungspflicht der Transplantationskliniken zu erreichen (VI ZR 495/16 + VI ZR 318/17). Der BGH stellt klar, dass die "hypothetischen Einwilligung" zum Schutze der aufklärenden Mediziner entfalle. Nur so könne das notwendige Vertrauen in die Organspende erhalten werden, um die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig zu fördern.

Wir erkämpfen Gerechtigkeit!

Link zur Pressemitteilung des BGH

 

 

Vereinsziel: Aufklärung!

Zwei Drittel dieser Spender leben mit einer verminderten Nierenfunktion (60 ml/min < GFR < 90 ml/min, CKD II). Ein Viertel der Spender muss sogar mit einer Nierenfunktion unter 60 ml/min zurecht kommen. Es ist bekannt, dass es spätestens in diesem Stadium zu einer körperlichen und geistigen geringeren Leistungsfähigkeit kommt und man häufigere und längere Ruhepausen benötigt. Bei weiterem Abfall der Nierenfunktion, steigt die Anfälligkeit für frühe Ermüdungserscheinungen bis, individuell unterschiedlich, weitere Symptome auftreten, die wir als "fatigueartige Symptome" bezeichnen. Auch kommt es in vielen Fällen zum vollständigen "Fatigue-Syndrom". Mögliche Ursache: Schock durch Nierenfunktionsverlust. Hormon- und Immunsystemabsturz.

Wir klären auf!

Hier mehr lesen.

Vereinsziel: Beraten und Helfen!

Regelmäßig kommt es zu gesundheitlichen Schäden durch den Nierenverlust nach einer Nierenlebendspende. Etwa ein Drittel der Spender kämpft mit eingeschränkter Nierenfunktion, Erschöpfungszuständen, Narbenschmerzen oder psychischen Problemen. Letztere als Folge der unerwarteten körperlichen Folgen. Viele können ihren Beruf nicht mehr ausüben. Es folgt ein langer ermüdender Kampf um gerechte Absicherung gegen Kliniken und Versicherungen. Insbesondere die gesetzlich zuständigen Unfallkassen verweigern Hilfeleistungen, trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben. Ohne Rechtsbeistand und fachliche Beratung ein nahezu aussichtsloser Kampf.

Wir beraten und helfen!

Vereinsziel: Menschenschutz!

Seit 2012 sind wir öffentlich aktiv, um den Schutz gesunder Menschen zu fördern, um das öffentliche Bewusstsein für die Risiken einer Nierenlebendspende zu schärfen und um die Absicherung für beschädigte Nierenlebendspender zu verbessern. Wir haben einiges erreicht. Aber sind noch lange nicht am Ziel. Wir werden weiter öffentlich auf Gesellschaft und Politik Einfluss nehmen.

Wir schützen Menschen.

  • „Gesundheitsrisiko Nierenlebendspende — Aufklärung und Evaluation aus Sicht des Spenders“
    Vortrag Ralf Zietz zum Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit am 29. Juni 2021 "Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende — eine Perspektive für Deutschland?"
Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“ Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)
Eine Lebendspende kann mit hohen Risiken verbunden sein. (...) Eine umfassende Aufklärung ist daher umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Hermann Gröhe am 19. Mai 2016 (Bundesgesundheitsminister von 2013 bis 2018)
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