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Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“
Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)
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Am 14. Dezember 2021 jährt sich die Gründung der IGN e. V. zum 10. Mal. Grund genug für einen Rückblick
unseres 1. Vorsitzenden Ralf Zietz im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20. November 2021.
Lesen Sie hier seinen Rückblick >
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Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20. November 2021 wurde unser Vorstand neu gewählt. Hier
können Sie den aktuellen Vorstand kennenlernen und etwas über die Motivation dieser aktiven Mitglieder
erfahren.
Lesen Sie hier mehr >
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Dazu passend unsere letzte Pressemeldung „10 Jahre IGN – Mitgliederversammlung online durchgeführt“
Lesen Sie hier mehr >
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Recht und Gesetz
Sozialgericht Stade: CFS als Folge einer Nierenlebendspende anerkannt.
Erneut hat ein Sozialgericht (Urteil vom 15.05.2021 - Stade S 7 U 43/15) die chronische Erschöpfung (Fatigue-
Syndrom nach Nierenlebendspende bzw. Chronic-Fatigue-Syndrom) als Unfallfolge einer Nierenlebendspende
anerkannt und zusammen mit der eingetretenen Niereninsuffizienz, ebenfalls verursacht durch die Nierenentnahme,
einen MdE von 40 als angemessen zugesprochen. Ganz wesentlich bei der Anerkennung ist die Auslegung des §
12a SGB VII. Hier folgt auch dieses SG, wie zuvor die SGe Karlsruhe, Köln und Speyer, die von der
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. vertretenen Argumentation.
Lesen Sie hier mehr >
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Das Symposium
Am 29. Juni 2021 wurde das Symposium „Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine
Perspektive für Deutschland?“ vom Bundesministerium für Gesundheit digital als Video-Konferenz durchgeführt. Dort
konnte Ralf Zietz in seinem Vortrag die Positionen unseres Vereins zur Risikoaufklärung und Auswahl von
potenziellen Spendern aufzeigen. RA Martin Wittke erläuterte in seiner Präsentation die Problematik um das
unzureichend geänderte Gesetz zum Versicherungsschutz der Organlebendspender. Das BMG hat dazu einen
Tagungsband veröffentlicht >
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Zum Jahresabschluss bleibt uns dann nur noch unseren Mitgliedern und Lesern ein ruhiges und gesundes
Weihnachtsfest zu wünschen. Passen Sie bitte auf sich und Ihre Liebsten auf. Erst in der Krankheit und Krise
erkennt man den Wert der Gesundheit wirklich.
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“Eine Lebendspende
kann mit hohen Risiken verbunden sein. (...) Eine umfassende Aufklärung ist daher
umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. leistet dazu
einen wichtigen Beitrag.”
Hermann
Gröhe (Bundesgesundheitsminister von 2013 bis 2018)
Risiko- und Konfliktberatung vor Nierenlebendspende
- Sie planen demnächst eine Niere zu spenden oder als Lebendspende zu empfangen
und möchten zusätzlich zu den Informationen auf unserer Webseite ein persönliches
Gespräch mit einem Spender und/oder Empfänger?
- Sie möchten spenden und haben die medizinischen und ethischen Prüfungen und
Tests durchlaufen, verspüren aber noch zusätzlichen Beratungsbedarf?
- Sie fühlen sich zur Nierenlebendspende gedrängt?
- Wir besprechen mit Ihnen unsere Evaluationsempfehlungen
und bereiten so Ihre Entscheidung noch gründlicher vor.
Krisenberatung nach Nierenlebendspende
- Sie sind Nierenlebendspender und leiden nun unter den Folgen des
Nierenverlustes?
- Sie benötigen konkrete Hilfestellung im Umgang mit Kranken- und
Rentenversicherungen, sowie Unfallkassen und Kliniken?
- Sie möchten uns über Ihre Erfahrungen rund um eine Nierenlebendspende berichten?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Besucheradresse:
Georgenstraße 35
10117 Berlin
Telefon: 030-394 011 30
beratung@nierenlebendspende.com.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines ist erforderlich.
Postanschrift:
Internationales Handelszentrum Berlin
Friedrichstraße 95
Postbox 19
10117 Berlin
Auf Wunsch erfolgt das Gespräch mit Nierenlebendspendern und Psychologen in
Zusammenarbeit mit der Siegmund
Freud PrivatUniversität Berlin, dann in den Räumen der Universität.
Die Beratung ist kostenfrei.
Für eine medizinische Beratung stellen wir den Kontakt zu Ärzten her, die frei von
persönlichen Interessen sind. Ebenso können wir fachlich versierte Rechtsanwälte für
eine Rechtsberatung vermitteln.
Spenden, um unsere wichtige Aufklärungsarbeit zu unterstützen, sind willkommen.
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Seit 2012 bilden wir ein starkes Gegengewicht zur völlig unzureichenden und
verharmlosenden Aufklärung der Transplantationsmedizin zu den Risiken der
Nierenlebendspende.
Zudem setzen wir uns für die Einlösung des durch die Politik gegebenen Versprechens ein,
dass Nierenlebendspender zuverlässig sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind.
Nicht zuletzt die Sensibilisierung der behandelnden Ärzte für die teilweise erheblichen
körperlichen Probleme der Einnierigen (Spender und Nephrektomierte) ist für uns ein
besonders wichtiges Anliegen.
Es profitieren deutlich mehr Menschen als unsere Vereinsmitglieder von unseren
Informationen. Diese haben wir in jahrelanger Recherche zusammengetragen und
aufbereitet. Teilweise unter erheblichen persönlichen Anstrengungen. Denn viele von uns
leiden dauerhaft unter den Folgen des Nierenverlustes.
Wenn Sie unsere Arbeit wertschätzen und unterstützen möchten, freuen wir uns über eine
Spende, egal in welcher Höhe. Eine Spendenquittung ist selbstverständlich. Wir sind als
gemeinnütziger Verein vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin anerkannt.
Spende >
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Die Nierenlebendspende gefährdet
den gesunden Spender erheblich. Darum darf sie nur sehr eingeschränkt angewendet werden.
Die Nierenlebendspende ist kein geeignetes Instrument, um die Verfügbarkeit von Organen zu steigern.
Unsere Motive, unsere Geschichte und
unseren aktuellen Vorstand können Sie hier
kennen lernen >
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