|
|
Sie erhalten den Newsletter, weil Sie sich angemeldet haben oder von uns beruflich, ehrenamtlich oder privat mit dem Thema Nierenlebendspende in Verbindung gebracht werden.
Wenn Sie künftig keinen Newsletter wünschen, können Sie sich austragen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte unserer Webseite.
|
|
|
|
Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“
Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)
|
|
|
|
|
Zur Weihnachtszeit erreicht Sie unser letzter Newsletter in diesem außergewöhnlichen Jahr. Auch wir waren und sind von den Einschränkungen, die das Coronavirus SARS-CoV-2 mit sich bringt, betroffen. Statt unserer jährlichen Mitgliederversammlung haben wir die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für das sogenannte Umlaufverfahren für Abstimmungen genutzt. Zwar konnten wir so über formale Dinge abstimmen lassen, aber auf der Strecke blieb der so wichtige persönliche Kontakt mit unseren Mitgliedern. Das bedauern wir sehr. Wir hoffen, dass mit den geplanten Impfmaßnahmen im nächsten Jahr der „normale“ Alltag wieder zurückkehrt. Nicht nur die gesundheitlich teilweise erheblich angeschlagenen Nierenlebendspender können sich so vor den unvorhersehbaren Folgen einer COVID-19-Erkrankung schützen. Die Impfung ist freiwillig, aber der Erfolg des Impfschutzes ist von einer möglichst hohen Impfquote in der Bevölkerung abhängig. Es bleibt also spannend.
Im zurück liegenden Jahr haben wir uns weniger in der Öffentlichkeit gezeigt als gewöhnlich. Dies hatte sicher auch mit der Omnipräsenz des Coronavirus zu tun. Dafür haben wir uns insbesondere in Person unseres 1. Vorsitzenden Ralf Zietz verstärkt mit unserem Beratungsangebot in zahlreichen Einzelfällen hervorgetan. Wir haben telefonische Beratungen zu den Risiken einer Nierenlebendspende durchgeführt, in einem Fall ging es um eine Spende im Ausland. Hier waren die schlechte Aufklärung und der fehlende Versicherungsschutz ein wegweisendes Thema. Weitere Gespräche kreisten um das Thema „Krisenberatung“. Hierunter fallen Gespräche mit Nierenlebendspendern, die aufgrund der Spende erkrankt sind. In mehreren Fällen begleiteten wir Vereinsmitglieder und deren Rechtsanwälte bei ihren zivilrechtlichen Prozessen gegen diverse Kliniken wegen Aufklärungsfehlern. Das durch uns erstrittene wegweisende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2019, ist hier maßgebend und wird helfen, die medizinischen Risikoaufklärung der Transplantationsmedizin endlich aufrichtig werden zu lassen. Erste Veränderungen in den Risikoaufklärungsgesprächen scheint es zu geben, siehe unter Presse: „Eine Niere für die Ehefrau“. Das zeigt, dass sich unser Weg lohnt. Genauso unterstützen wir Mitglieder und Rechtsanwälte in mehreren sozialrechtlichen Prozessen gegen verschiedene Unfallkassen. Auch hier streben wir ein Grundsatzurteil zur Auslegung des § 12a SGB VII an. Damit künftig, die von dauerhafter Erschöpfung betroffenen Nierenlebendspender (nach einer amerikanischen Studie von 2019 ca. 12 %) versicherungsrechtlich abgesichert sind.
Etwas Zeit hat auch der im Sommer notwendig gewordene Umzug innerhalb von Berlin in Anspruch genommen, siehe auch unter „Presse“. Dafür ist unsere Bundesgeschäftsstelle nun mitten im Herzen von Berlin, direkt am Bahnhof Friedrichstraße gelegen. Besucher sind nach vorheriger Terminvereinbarung herzlich willkommen.
Und nun wünschen wir unseren Lesern am Ende eines für viele anstrengenden und unschönen Jahres dennoch eine besinnliche Weihnacht und einen wirklich sicheren Rutsch ins neue Jahr.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit! Sie ist das Wertvollste was Sie haben!
|
|
|
|
|
|
Sinkende Leistungsfähigkeit nach Nierenlebendspende durch Universitätsklinik Aachen bestätigt
Am 30. Oktober 2020 wurde auf www.meine-woche.de der Artikel „Eine Niere für die Ehefrau“ veröffentlicht. Erzählt wird die Geschichte von Tanja und Bernd Rosenkränzer aus Giesenkirchen. Eine weitere der üblichen „Erfolgsgeschichten“ zur Nierenlebendspende, obwohl es kurz nach der Spende noch viel zu früh ist, über den „Erfolg“, insbesondere aus Sicht des Spenders, zu berichten. Aufhorchen lässt uns ein Satz:
„Und auch nach der OP habe es tatsächlich die erwartbaren Folgewirkungen gegeben, dergestalt, dass er sich nun nicht mehr so leistungsfähig wie vor dem Eingriff fühlt.“
Offensichtlich erklärt man potenziellen Nierenlebendspendern am Klinikum Aachen die Risiken und Folgen recht wahrheitsgetreu. Ohne unsere Tätigkeit seit 2012 und das BGH-Urteil vom 29.01.2019 wäre dies undenkbar gewesen!
Lesen Sie hier mehr (Im Internet) >
Lesen Sie hier mehr (bei uns) >
Beratungsstelle der IG Nierenlebendspende e. V. jetzt im Zentrum von Berlin
Im Sommer sind wir innerhalb Berlins umgezogen.
Lesen Sie hier mehr >
|
|
|
|
|
“Eine Lebendspende
kann mit hohen Risiken verbunden sein. (...) Eine umfassende Aufklärung ist daher
umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. leistet dazu
einen wichtigen Beitrag.”
Hermann
Gröhe (Bundesgesundheitsminister von 2013 bis 2018)
Risiko- und Konfliktberatung vor Nierenlebendspende
- Sie planen demnächst eine Niere zu spenden oder als Lebendspende zu empfangen
und möchten zusätzlich zu den Informationen auf unserer Webseite ein persönliches
Gespräch mit einem Spender und/oder Empfänger?
- Sie möchten spenden und haben die medizinischen und ethischen Prüfungen und
Tests durchlaufen, verspüren aber noch zusätzlichen Beratungsbedarf?
- Sie fühlen sich zur Nierenlebendspende gedrängt?
- Wir besprechen mit Ihnen unsere Evaluationsempfehlungen
und bereiten so Ihre Entscheidung noch gründlicher vor.
Krisenberatung nach Nierenlebendspende
- Sie sind Nierenlebendspender und leiden nun unter den Folgen des
Nierenverlustes?
- Sie benötigen konkrete Hilfestellung im Umgang mit Kranken- und
Rentenversicherungen, sowie Unfallkassen und Kliniken?
- Sie möchten uns über Ihre Erfahrungen rund um eine Nierenlebendspende berichten?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Besucheradresse:
Georgenstraße 35
10117 Berlin
Telefon: 030-394 011 30
beratung@nierenlebendspende.com.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines ist erforderlich.
Postanschrift:
Internationales Handelszentrum Berlin
Friedrichstraße 95
Postbox 19
10117 Berlin
Auf Wunsch erfolgt das Gespräch mit Nierenlebendspendern und Psychologen in
Zusammenarbeit mit der Siegmund
Freud PrivatUniversität Berlin, dann in den Räumen der Universität.
Die Beratung ist kostenfrei.
Für eine medizinische Beratung stellen wir den Kontakt zu Ärzten her, die frei von
persönlichen Interessen sind. Ebenso können wir fachlich versierte Rechtsanwälte für
eine Rechtsberatung vermitteln.
Spenden, um unsere wichtige Aufklärungsarbeit zu unterstützen, sind willkommen.
|
|
|
|
|
|
Seit 2012 bilden wir ein starkes Gegengewicht zur völlig unzureichenden und
verharmlosenden Aufklärung der Transplantationsmedizin zu den Risiken der
Nierenlebendspende.
Zudem setzen wir uns für die Einlösung des durch die Politik gegebenen Versprechens ein,
dass Nierenlebendspender zuverlässig sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind.
Nicht zuletzt die Sensibilisierung der behandelnden Ärzte für die teilweise erheblichen
körperlichen Probleme der Einnierigen (Spender und Nephrektomierte) ist für uns ein
besonders wichtiges Anliegen.
Es profitieren deutlich mehr Menschen als unsere Vereinsmitglieder von unseren
Informationen. Diese haben wir in jahrelanger Recherche zusammengetragen und
aufbereitet. Teilweise unter erheblichen persönlichen Anstrengungen. Denn viele von uns
leiden dauerhaft unter den Folgen des Nierenverlustes.
Wenn Sie unsere Arbeit wertschätzen und unterstützen möchten, freuen wir uns über eine
Spende, egal in welcher Höhe. Eine Spendenquittung ist selbstverständlich. Wir sind als
gemeinnütziger Verein vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin anerkannt.
Spende >
|
|
|
|
|
Die Nierenlebendspende gefährdet
den gesunden Spender erheblich. Darum darf sie nur sehr eingeschränkt angewendet werden.
Die Nierenlebendspende ist kein geeignetes Instrument, um die Verfügbarkeit von Organen zu steigern.
Unsere Motive, unsere Geschichte und
unseren aktuellen Vorstand können Sie hier
kennen lernen >
|
|
|
 |