Scroll Top

Merve Winter: Psychologie der
Lebendorganspende (2015)

 

Eine qualitative Studie zu Spendemotivationen, Spendeimperativ und der Relevanz von Geschlecht im Vorfeld einer Lebendorganspende

ISBN: 3034315120
EAN: 9783034315128

Verlag: Peter Lang

23. Januar 2015 – kartoniert – 424 Seite

Hier bestellen:

Thalia.de

Amazon.de

Text Buchrückseite

Das vorliegende Buch untersucht die psychische Situation von OrganspenderInnen und -empfängerInnen vor einer Lebendnierentransplantation. Ausgangspunkt für diese empirische Studie war der in den vergangenen Jahren häufig diskutierte Geschlechterunterschied in der Lebendorganspende, wonach Frauen häufiger zum Spenden bereit sind als Männer. Daher wurden Spendemotivationen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf eine Geschlechtsspezifik in den Blick genommen.

Zentrales Ergebnis ist die Existenz eines so genannten «Imperativs zur Spende», der zwar für alle Angehörigen gilt, der aber in einer geschlechtsspezifischen Weise wirksam wird. Frauen vernehmen die «Anrufungen zur Spende» in anderer Weise als Männer und kommen diesen Anrufungen an sie häufig zuvor, während Männer vermehrt dann zu spenden scheinen, wenn außer ihnen niemand anderes in Frage kommt. Welche Herausforderung, Zumutung, aber auch Chance diese spezielle Situation im Vorfeld einer Lebendorganspende darstellt und wie sie psychisch verarbeitet wird, davon handelt dieses Buch.

Rezension

Das Buch beschäftigt sich vor allem mit der Nierenlebendspende. Untersucht werden die Motivation und die Entscheidungsprozesse von Spendern vor der Spende. Im Theorieteil geht Winter kritisch auf die zunehmend als selbstverständlich erwartete und gezeigte Bereitschaft zur Lebendspende ein.

Ihr gelingt es, die Ambivalenzen des Spende-Entscheidungsprozesses in der Person, der Spender-Empfänger-Beziehung und dem gesellschaftlichen Kontext darzustellen. Sie setzt sich mit der Frage auseinander, ob und wie die Geschlechtsunterschiede im Spender-, aber auch im Empfängerverhalten zu erklären sind. Hierbei sind Unterschiede im Rollenverständnis und Selbstbild zwischen Männern und Frauen als Spender von ihr erkannt worden.

Für Betroffene und nicht wissenschaftlich Interessierte sind ihre zusammenfassende Diskussion und ihr Ausblick mit hohem Erkenntnisgewinn zu lesen.

Sie bestätigt den in einer früheren Untersuchung (Motakef 2011) eingeführten Begriff des „Imperativs zur Spende“, den sie weiterentwickelt. Statt Freiwilligkeit und Spontanität, überwiegt der soziale Verpflichtungscharakter. Winter zeigt mit Ihren empirisch gesammelten Daten, dass sich potentielle Spender „nur sehr schwer“ der Anrufung zur Spende entziehen können. Bei der Lebendorganspende erfolgt die Anrufung nicht nur über die Medien, sondern zusätzlich und dadurch vielfach potenziert durch die Erwartungshaltung der sozialen Umgebung. Man ist viel stärker in das konkrete Leid Angehöriger involviert, als in das anonym durch die Medien transportierte Leid.

Zusammen mit anderen Autoren stellt sie die im Gesetz geforderte freiwillige rationale Entscheidung oder den „informed consent“ in Frage, weil für die meisten der herrschende Spenderimperativ zu mächtig ist. Dazu kommt, dass die psychologische Aufklärung und das Angebot einer tiefergehenden Reflektion in den meisten Fällen nicht gegeben sei. Ängste und Bedenken bekommen zu wenig Raum und werden nicht ausreichend ernstgenommen. Im routinierten Medizinbertieb verliert die Gabe (Spende) ihre Besonderheit und wird zur Ware.

Am Schluss zeigt Winter an drei konkreten Beratungsfällen, dass eine psychologische Beratung auch zu einer negativen Spendenentscheidung führen kann.

Hier wird auch noch einmal deutlich, dass Transplantationsmediziner häufig unsicheren oder ambivalenten potentiellen Spendern zu wenig Raum lassen, für sich einen Weg zur Spende oder auch weg von der Spende zu finden. Merve Winter stellt den Evaluationsprozess am Universitätsklinikum Leipzig dar, bei dem der psychologischen Begutachtung einen sehr großer Raum eingeräumt wird.

Besonders betont sie, dass potentiellen Spendern, die unter großem Erwartungsdruck ihres sozialen Umfeldes stehen und sich der „Anrufung“ zur Spende kaum widersetzen können, obwohl sie eigentlich nicht spenden möchten, ein Weg aus der Spende über ein „medizinisches Alibi“ verschafft wird. Dies ist auf der einen Seite eine großartige Hilfestellung und wird nicht nur in Leipzig so praktiziert, zeigt aber auf der anderen Seite, wie weit die Misere der angeblichen Freiwilligkeit der Nierenlebendspende reicht.

Diskussion

Der Imperativ zur Spende lässt letztendlich grundsätzlich Zweifel an der autonomen Entscheidungsfindung zur Organlebendspende aufkommen. In diesem Licht betrachtet ist zum Beispiel das unter Juristen diskutierte Rechtsinstitut der „hypothetischen Einwilligung“ des Spenders in den Eingriff völlig neu zu werten. So kann man rational betrachtet keinem Spender, der auf Grund eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehler einen Arzthaftungsprozess anstrengt, diese „hypothetische Einwilligung“ vorhalten. Durch diese hypothetische Einwilligung wird dann im Nachhinein ein eigentlich rechtswidriger Eingriff geheilt, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Spender auch bei korrekter Aufklärung gespendet hätte. Die notwendige Darlegung des Entscheidungskonflikts wird nur sehr wenigen Spendern wegen des „Imperativs zur Spende“ gelingen, da eine freiwillige, autonome Entscheidung für oder gegen die Spende kaum möglich ist.

Damit entstehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Organlebendspende, weil der Imperativ zur Spende Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 (1) des Grundgesetzes entgegensteht.

Einige Juristen haben diesen Konflikt zwar erkannt, aber dafür die Unterscheidung nach einem „juristischen“ und einem „psychischen“ Freiwilligkeitsbegriff entwickelt (Stark, ZJS 1/2016, S. 50). Argumentiert wird, dass der Begriff der juristischen Freiwilligkeit an der Autonomie anknüpft, die im Befolgen einer eigenen Wert- und Präferenzordnung besteht. Diese Autonomie bestünde grundsätzlich in Situationen, in welchen eine gewisse Entscheidung innerlich als richtig angesehen wird, da dies das Bestehen einer inneren Präferenz widerspiegelt. Beim Imperativ zur Spende sei dies der Fall und somit sind Entscheidungen zur Lebendorganspende trotz des Imparativs im juristischen Sinne freiwillige Entscheidungen.

Diese Haltung zeigt die bisherige schmerzhafte Ferne juristischer Denkmodelle zur Lebenswirklichkeit. Mit diesem Kunstgriff wurde ein durch sozialen Druck unterdrückter Entscheidungskonflikt zu einem nicht vorhandenen Entscheidungskonflikt und der Eingriff freiwillig, obgleich er dies im psychologischen Sinne nicht ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entgegen der Auffassung der Vorinstanzen, die Problematik lebensnah analysiert und am, 29. Januar 2019 ein wegweisendes Grundsatzurteil gefällt und die bisher ergangenen Urteile zu Aufklärungsfehlern aufgehoben (BGH, 29.01.2019 – VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17). Ein derartiger Eingriff an einem gesunden Menschen zum Zwecke der Übertragung eines Organs auf einen anderen lebenden Menschen, kann daher nur nach lückenloser, vollständiger medizinischer Aufklärung und umfassender psychologischer Begutachtung und Beratung erfolgen. Das Rechtsinstitut der „hypothetischen Einwilligung“ darf in solchen Fällen bei an sich rechtwidrigen Eingriffen vor Gericht nicht angewandt werden.

Andernfalls könnte nicht mehr zu einer Organlebendspende geraten werden, da dann der Transplantationsmedizin Tür und Tor für falsche, verharmlosende und unterlassene Risikoaufklärung geöffnet würden. Nun kann man jedem Spender im Nachhinein die Einwilligung in den Eingriff auch bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung nicht mehr vorhalten.

Das hier besprochene Buch von Merve Winter wurde in den Klageschriften angeführt.

Merve Winter – Kurzportrait

Nach ihrem Psychologiestudium an der FU Berlin war Merve Winter von 2006 bis 2009 Kollegiatin im Basler Graduiertenkolleg «Gender in Motion». Ihr Dissertationsprojekt, dessen gekürzte Fassung hier vorliegt, wurde in dieser Zeit vom Schweizerischen Nationalfond gefördert. Für das Universitätsklinikum Leipzig ist Merve Winter seit 2005 als psychologische Gutachterin bei Lebendorganspenden tätig, außerdem arbeitet sie als Lehrbeauftragte und befindet sich seit 2013 in psychoanalytischer Weiterbildung am IfP in Berlin.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.