Juni 2021

Das Bundesministerium
für Gesundheit lädt ein:

Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende — eine Perspektive für Deutschland?
Chancen und Risiken von cross-over-Lebendspenden, Poolspenden oder nicht gerichteten Lebendspenden in Deutschland
Digitales Symposium

Hier geht es zum Programm

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

„(…) das Bundesministerium für Gesundheit veranstaltet am Dienstag, den 29. Juni 2021, von 09:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr ein digitales Symposium zum Thema „Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine Perspektive für Deutschland?“, zu dem wir Sie herzlich einladen. Gerne können Sie die Einladung an Interessierte aus Ihrer Branche weiterleiten.

Eine Organtransplantation ist oftmals die einzige Möglichkeit, schwer kranken Menschen das Leben zu retten oder Lebensqualität zurückzugeben. Angesichts langer Wartezeiten auf ein postmortal gespendetes Organ stellt sich mitunter die Frage nach einer Lebendspende. Die Organlebendspende ist in Deutschland seit 1997 in engen Grenzen und unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Spendende und Empfängerin oder Empfänger müssen „sich in besonderer persönlichen Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Eine Lebendspende kann jedoch in solchen Fällen aus medizinischen Gründen ausgeschlossen sein. Um auch für Patientinnen und Patienten, die hiervon betroffen sind, die Chance auf eine Organtransplantation zu erhöhen, haben einige Länder sogenannte Nierenaustauschprogramme etabliert.

Das Symposium nimmt verschiedene Möglichkeiten der Erweiterung der Organlebendspende in den Blick: Welche Chancen und Risiken sind mit Cross over-Spenden, Poolspenden und sog. nicht gerichteten Lebendspenden verbunden? Welche Verfahren sind zum Schutz der Spendenden notwendig? Diese und andere Fragestellungen sollen aus medizinischer, rechtlicher und ethischer Perspektive mit einem fachlich interdisziplinären Publikum diskutiert werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Expertise in die Diskussion einbringen und wir Sie bei der Veranstaltung am

Dienstag, 29. Juni 2021, 09:30 – ca. 15:30 Uhr
Die Einwahldaten erhalten Sie nach der Schließung des Portals
spätestens am 28. Juni 2021

begrüßen dürfen. Die Einladung ist ausdrücklich übertragbar. 

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 28. Juni 2021 unter folgendem Link an. (…)

Hier geht es zum Programm

Als Referenten sind eingeladen:

Professor Bernhard Banas, MBA, Universitätsklinikum Regensburg
Susanne Reitmaier, Vorsitzende des Vereins Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e. V.
Ralf Zietz, 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, MdB
Professor Klemens Budde, Charité Universitätsmedizin Berlin
Professorin Barbara Suwelack, Universitätsklinikum Münster
Rechtsanwalt Martin Wittke, Kanzlei Rassek & Partner, Bühl
Professor Joachim Beige, Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg
Professorin Silke Schicktanz, Universität Göttingen
Professor Thomas Gutmann, Universität Münster

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